Für das Stimm- und Sprechtraining gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
Der Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn beide Seiten ein schriftliches Vertragsformular unterzeichnet oder wenn der/die Kunde/in über die Website von Geby Koopmans eine Leistung bucht. Für mündlich abgesprochene Folgeverträge (-termine) gilt, dass diese wirksam sind, wenn deren Wirksamkeit innerhalb von 3 Monaten schriftlich oder in Textform bestätigt wird. Wird der Vertrag nicht entsprechend bestätigt, kommt der Vertrag nicht zustande, allerdings sind erbrachte Coachingleistungen entsprechend der Preisliste von dem/der Kunde/in zu bezahlen.
Der Coach schuldet keinen Erfolg, sondern eine Dienstleistung. Die Erfolgsaussichten der professionellen Stimmbildung hängen deshalb individuell auch von dem/der Kunden/in ab und sind nicht exakt im Voraus planbar.
Die Coachingstunden/Gesangs-Coachings werden ausschließlich im Studio erbracht. Die Stunden werden mit dem/der Kunden/in zeitlich individuell vereinbart, können aber nur innerhalb der Öffnungszeiten des Studios erfolgen.
Die Vocal-Coachings finden dagegen in den eigenen Räumen oder online statt.
Die Zahlung eines Tickets ist spätestens bei Inanspruchnahme des ersten Coachings in bar gegen Quittung zu leisten, oder per Überweisung oder PayPal so zu zahlen, dass sich der volle Ticketpreis auf dem Konto von Geby Koopmans befindet, wenn das erste Coaching stattfindet.
Die Kontoverbindung ist:
Geby Koopmans
Berliner Volksbank
IBAN DE 06 1009 0000 7320 0830 06
BIC BEVODEBB
Es besteht Einigkeit, dass vor dem ersten Coaching keine erneute Zahlungsaufforderung stattfindet und Ihr Termin bei ausgebliebener Zahlung nicht stattfindet.
Wenn Sie spätestens 48 Stunden vor dem Coaching abgesagt haben, wird es nicht berechnet (vgl. Ziffer 5.)
Sollte ein vereinbarter Termin von der/dem Kunden/in nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 48 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Der/die Kundin hat für den Zugang der Absage Sorge zu tragen. Geht die Absage nicht nachweislich zu, geht dies zu Lasten des/der Kunden/in. Sollte die Absage später erfolgen, muss die vereinbarte Stunde in voller Höhe bezahlt werden.
Der Coach behält sich das Recht vor, einen Ersatzcoach einzusetzen, wenn der Coach verhindert ist. Falls kurzfristig kein adäquater Ersatzdozent gewonnen werden kann, ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.
Die erste Unterrichtseinheit (45 Minuten) gilt als Probezeit.
Während der Probezeit besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht mit Wochenfrist. Nimmt der/die Kunde/in aus Gründen, die nicht der Coach zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann der Coach gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der/die Kunde/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für den Coach eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
Kann der Coach aus gesundheitlichen oder besonderen persönlichen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet. Termine werden einvernehmlich abgesprochen. Der Kunde/in hat keinen Anspruch auf einen festen wöchentlichen Termin und der Kunde/in ist für die Einhaltung der Termine selbst verantwortlich. Es werden keine Erinnerungen verschickt.
Die Teilnahme an den Unterrichtseinheiten sowie die Nutzung von Räumlichkeiten des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Coach nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des/der Kunden/in aus den Coaching-Sitzungen. Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des/der Kunden/in.
Der/die Kunde/in erkennt an, dass er während des Coachings bzw. Trainings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit. Alle Maßnahmen, die im Rahmen des Trainings/Coachings von ihm/ihr unternommen werden, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Alle Tickets sind 12 Monate gültig. Das 48er Ticket ist 30 Monate gültig. Die Coachings sind vom Kunden/in vor Ablauf der Gültigkeitsdauer in Anspruch zu nehmen, es sei denn, die Coaching-Termine konnten aus Gründen, die in der Sphäre von Geby Koopmans liegen, nicht stattfinden und darüber wird ein Nachweis erbracht. In diesem Fall werden die hierdurch ausgefallenen Termine auch nach der Gültigkeitsdauer der Tickets nachgeholt.
Eine Kündigung des Vertrages ist für die Laufzeiten der jeweils individuell gebuchten Ticketgruppen ausgeschlossen.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht ausgeschlossen, führt aber nicht zur Erstattung der gebuchten und bezahlten Tickets. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn vor Inanspruchnahme der Hälfte der gebuchten Termine ein wichtiger Grund aufgrund medizinischer Indikation vorliegt und durch ärztliches Attest ausdrücklich durch einen Arzt attestiert wird, dass die Coachings für den Kunden gesundheitsgefährdend sind und deshalb abgebrochen werden müssen. In diesem Fall wird der Preis für die Hälfte der noch nicht durchgeführten Termine erstattet oder die Termine können, wenn die gesundheitliche Einschränkung nur befristet ist mit ausdrücklicher Einwilligung von Geby Koopmans nachgeholt werden.
Geby Koopmans wird alle personenbezogenen Daten nur nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten und verwenden.
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem geschossenen Vertrag eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbedingungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern Sie diesen Punkt bedacht hätten.